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Förderprogramme

 

Im ganzen Bodenseeraum bestehen gesetzliche Grundlagen und Programme zur Unterstützung und Förderung extensiv bewirtschafteter Flächen. Auf diesen Flächen werden Dünge- und Pflanzenschutzmittel in der Regel nicht mehr verwendet oder zumindest stark eingeschränkt. Für jeden Ertragsausfall erhalten Landwirte staatliche Fördergelder.

 
Förderprogramme extensive Flächen und Bewirtschaftung
Baden-Württemberg    

SchALVO

Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung.

     

MEKA

Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

 

Programm zur Förderung der umweltgerechten Landwirtschaft in Baden-Württemberg

     

LPR

Landschaftspflegerichtlinie, einschliesslich Aktionsprogramm zur Sanierung oberschwäbischer Seen und Weiher

 

Unterstützt Acker- und Grünlandflächen sowie landwirtschaftlich genutzte Biotopflächen mit Extensivierungsmassnahmen: Schutz von Oberflächengewässern vor Nährstoffeintrag

     
Bayern    

KULAP

Kulturlandschaftsprogramm

 

Unterstützt extensive Bewirtschaftungsweisen, die Sanierung, Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft

     

ABSP

Arten- und Biotopschutzprogramm

 

Förderprogramm des Natur- und Landschaftsschutzes. Vorschläge für den Aufbau eines ökol. Verbundsystems (Vernetzung, Erhalt/Schaffung ökologischer Freiräume)

     

VNP

Vertragsnaturschutzprogramm

 

Unterstützt naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen und Pflegemassnahmen auf Feuchtwiesen, ökologisch wertvollen Lebensräumen und zur Sicherung/Verbesserung naturräumlicher Vielfalt

     
Vorarlberg    

ÖPUL

Österreichisches Programm für eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraumschützende Landwirtschaft

 

Unterstützt extensive Bewirtschaftungsweisen mit Unterprogrammen (z.B Biotopverbundprogramm oder Förderung des Biolandbaus)

     

Biotopverbundprogramm

 

Spezielle Fördermassnahmen im Rahmen des ÖPUL

     

Umstellung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Verbesserung der Biotopstrukturen

 

Förderprogramm des Vorarlberger Naturschutzfonds, das individuelle Lösungen zur gezielten Vernetzung unterstützt

     

Pflege- und Gestaltungsmassnahmen für Biotopsstrukturen

 

Förderprogramm des Vorarlberger Naturschutzfonds, als Ergänzung zum ÖPUL bei besonderen Pflege- und Umstellungserfordernissen

     
Schweiz (Ostschweiz)    

ÖLN

Ökologischer Leistungsnachweis

 

Ein ökologischer Leistungsnachweis muss als Voraussetzung für den Erhalt jeglicher Direktzahlungen zwingend erbracht werden

     

ÖAF

Ökologische Ausgleichsflächen / Ökobeiträge

 

Jeder Betrieb muss als Voraussetzung für den Erhalt jeglicher Direktzahlungen mind. 7% seiner Nutzfläche als ÖAF ausscheiden

     

ÖQV

Öko-Qualitätsverordnung

 

Spezielle Förderung der Vernetzung und/oder Artenvielfalt

     

NHG

Natur- und Heimatschutzgesetz (insb. Art. 18, Abs. 1 & 2 und Art. 2, Abs. 1 & 2)

 

Schutz von besonders schützenswerten, extensiv bewirtschafteten Gebieten, Abgeltung von Pflegemassnahmen (z.B. Feuchtbiotope)

     

GSchG

Gewässerschutzgesetz, Art. 62a

 

Ziel ist die Verminderung der Phosphorbelastung oberirdischer Gewässer bzw. der Nitratbelastung von Grundwasser aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung

     
Fürstentum Lichtenstein    

Magerwiesenförderprogramm

   
     

ÖAF

Ökologische Ausgleichsflächen / Ökobeiträge

 

vgl. Schweiz

 

Factsheets

 

Ökologische Förderprogramme (228 KB)
 
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